Wettbewerbsrecht

Grundsätzlich ist unser Wirtschaftssystem dadurch gekennzeichnet, dass sich Wettbewerber am Markt frei entfalten können. Viele Wettbewerber gehen dabei aber fälschlicherweise davon aus, dass sie sich gegenüber der Konkurrenz verhalten können, wie sie wollen. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil, der freie Markt erfährt durchaus einige erhebliche Einschnitte, welche trotz der freien Entfaltung den Mitbewerbern einen fairen Umgang miteinander gewährleisten soll. Die Rechte zwischen den Mitbewerbern nennt man Wettbewerbsrecht. Eines der wichtigsten Gesetze im Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstößt ein Mitbewerber wiederholt und in einem gewissen Ausmaß gegen Gesetze, muss das der redliche Mitbewerber nicht dulden. Er hat dann nach UWG unter Umstand einen Unterlassungsanspruch, welchen dieser mit einer Abmahnung geltend machen kann. Gerade im Internetbereich stellen fehlende Pflichtangaben Gründe für einen Unterlassungs- bzw. auch Schadensersatzanspruch dar. Fehlen in einen Shop z.B. die Widerrufsbelehrung, Angaben zum Verkaufsabschluss und Angaben zum Anbieter, muss der Mitbewerber dies nicht dulden und kann gegen den Verletzer vorgehen. Hierher gehören auch Verstöße bei Pflichtangaben von gewerblichen Anbietern auf Internetauktionsplattformen, wie etwa eBay. Auch hier kann ein Mitbewerber einen anderen Mitbewerber, welche sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, abmahnen oder anmahnen lassen.

Das Wettbewerbsrecht geht aber weit über den Internetbereich hinaus. Es enthält z.B. wie jemand werben bzw. nicht werben darf, wie man sich gegenüber Mitbewerbern zu verhalten hat, also dessen Produkte nicht verunglimpft, dass man die Unerfahrenheit von Verbrauchen nicht ausnutzen darf bzw. diese nicht durch falsche Lockangebote täuschen darf bis hin zu Regelungen im Bereich der sog. Industriespionage.