Wer ist der Rechteinhaber?

Das Recht zur Abmahnung bei Filesharing hat der Rechteinhaber. Rechtinhaber ist derjenige, welcher die Urheberrechte innehat.

Der Urheber ist derjenige, welcher das urheberrechtlich geschützte Werk (Musiktitel, Video, Spiel, Software , Hörbuch etc. ) erschaffen hat. Der Erschaffer des Werkes nennt sich auch Schöpfer.

Der Urheber bzw. Rechteinhaber hat das Recht, selbst zu entscheiden, wie sein Werk verwendet, genutzt und vermarktet wird. Er muss es nicht dulden, dass Dritte unberechtigt das oder die Werke nutzen oder insbesondere im Rahmen von Tauschbörsen anderen zur Verfügung stellen.

 

Rechteinhaber nach dem Urheberrecht kann aber auch derjenige sein, welcher durch Lizenzen die Rechte vom Urheber erhalten hat.Oft sind diese Rechteinhaber aufgrund von Lizenz ebenfalls berechtigt, Verletzungen zu verfolgen. Dies richtet sich nach dem Lizenzvertrag.

 

Daher hat der Rechteinhaber gegenüber dem Verletzer einen Anspruch auf Unterlassung. Weiter hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, welche für die Durchsetzung der Rechte erforderlich sind. Dazu gehören grundsätzlich auch die Rechtsanwaltgebühren für die Abmahnung.

 

Der Rechteinhaber kann darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Anspruch muss aber im Zweifelsfall nachgewiesen werden.  Dies wird dem Rechteinhaber häufig aus Beweisgründen schwer möglich sein. Zudem muss der Rechteinhaber nachweisen, dass die Verletzung schuldhaft begangen wurde. Auch hier sieht sich der Rechteinhaber oft einem grossen Problem ausgesetzt.

 

Von der Firma Digi Protect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH werden sehr viele Urheber im Software und Musikbereich vertreten. Diese verfolgt die Rechte der Urheber und ist häufig Auftraggeber der Abmahnanwälte. Im Bereich der Musikindustrie hat ein Großteil der Rechte die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Universal Music GmbH und die Warner Music Group Germany GmbH inne.