Rudert das LG Köln nach der Abmahnwelle von Videostreams durch U+C jetzt zurück?
Gestern hatten wir über die Abmahnungen der Kanzlei U+C URMANN + Collegen berichtet, wonach diese wohl eine der größten Abmahnwellen gegen Internetnutzer gestartet haben. Inhalt dieser Abmahnwelle waren vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch User, welche durch reines Anschauen von Videoclips über Videoportalen begangen worden sein sollen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Abmahnungen um einen Umfang im größeren 5-stelligen Bereich handelt.
Nachdem diese Problematik seit Anfang der Woche auch in allen Medien eine große Rolle spielte, hat sich am Dienstag das Landgericht Köln dazu geäußert. Aus dem Pressebericht des Landgerichtes dürfte ein positives Zeichen zu entnehmen sein. Hintergrund der Tatsache, dass das Landgericht dazu Stellung bezogen hat, ist, dass dieses in gewisser Weise den Grundstein für diese Abmahnwelle gelegt hat. Um abmahnen zu können, benötigen die Rechteinhaber bzw. deren Anwälte den Namen und die Anschrift der Nutzer, da sie ja nur über die IP-Adresse des Internetanschlusses verfügen. Die IP-Adresse kann der Provider dem tatsächlichen Anschlussinhaber zuordnen. Im vorliegenden Fall handelt es sich wohl ausschließlich um Kunden der Telekom.
Die leidige Frage, ob und wie lang der Provider die Daten speichern darf, mag hier dahinstehen. Es fällt immer wieder auf, dass gerade die Daten der Telekom mehrere Monate zur Verfügung stehen, obgleich diese nur zu Abrechnungszwecken vorübergehend gespeichert werden dürfen. Selbst im Falle der gescheiterten Vorratsdatenspeicherung wäre eine Herausgabe wohl wegen der „Geringfügigkeit“ der Rechtsverletzung nicht möglich. Aber die Datenschutzproblematik mag hier dahinstehen, da sie bezüglich der Abmahnung durch U+C selbst keiner Rolle spielt.
Die Herausgabe der Daten kann vom Provider nach dem UrhG aber nur durch gerichtlichen Beschluss verlangt werden. Die dahingehenden Anträge wurden von der Kanzlei U+C wohl ausschließlich beim LG Köln eingereicht. Am Landgericht sahen sich alle 16 Zivilkammern 90 Anträgen mit 400 bis 1.000 IP-Adressen ausgesetzt. Die Anträge, die im Rahmen des Eilrechtschutzes in kurzer Zeit bearbeitet werden mussten, führten wohl dazu, dass es zu keinerlei Absprache zwischen den einzelnen Kammern kam. So entschieden die Kammern des LG Köln unterschiedlich. Einige Kammern gaben dem Auskunftsersuchen statt und andere lehnten es ab. Die kurzfristige Stellungnahme des Gerichts lässt nahezu den Verdacht aufkommen, dass es mit der Sache selbst überfordert ist bzw. eine gewisse Peinlichkeit in der gegenteiligen Rechtsauffassung sieht. Ohne an der Stelle davon auszugehen, dass die Sache damit aus der Welt und erledigt ist, besteht aber die berechtigte Hoffnung, dass es darum schneller ruhig wird, als erwartet. Vielleicht haben es die Kollegen U+C auch mit dem Umfang übertrieben.
Aber egal, wie sich die Sache weiter entwickeln wird. Die Regensburger Anwälte von U+C haben es zumindest geschafft, kurz vor Weihnachten eine ordentliche Bombe zum Platzen zu bringen, in den Medien präsent zu sein und wohl vielen tausenden Mitbürgern das Weihnachtsfest zu vermiesen.