Massenabmahnung

Unter Massenabmahnung versteht man, wenn vor allem eine Anwaltskanzlei eine Vielzahl von Verletzern abmahnt, ohne dass der Rechteinhaber tatsächlich eine Einwirkungsmöglichkeit hat. Grundsätzlich müsste ein Abmahnverfahren so ablaufen, dass der Rechteinhaber seinem Anwalt mitteilt, dass er Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat. Der Anwalt wird dann die Rechtsverletzung prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Im Fall der Massenabmahnung wird der Anwalt eine Universalvollmacht haben und im Rahmen seiner Tätigkeit die Verletzung der Rechte seines Mandanten prüfen oder prüfen lassen. Der Rechteinhaber wird dann in der Regel die einzelne Verletzung nicht kennen. Die Kanzlei leitet dann selbstständig alle rechtlichen Schritte gegen den Verletzer ein. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Rechteinhaber in einer solchen Konstellation nahezu nicht beteiligt ist. Vielmehr machen die Anwälte mit einer Vielzahl von inhaltlich gleichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche des Rechteinhabers und als Schadensersatz Anwaltsgebühren von teilweise mehreren hundert Euro geltend. Anzumerken sei, dass der Unterlassungsanspruch auch bei Massenabmahnungen besteht. Also muss auch geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Wird diese nicht abgegeben, kann gerichtlich vorgegangen werden. Die gerichtlichen Anwaltsgebühren fallen nicht unter den Fall der Massenabmahnung und sind zu ersetzen.Es ist fraglich, ob bei Massenabmahnung von mehrfach inhaltsgleichen Schreiben, die außergerichtliche Anwaltsgebühren in der jeweils geltend gemachten Höhe anfallen können. Bei Massenabmahnungen darf fraglich bleiben, ob eine Anwaltgebühr überhaupt gefordert werden kann. Aus hiesiger Sicht kann nicht in jedem Fall diese Gebühr mit einer Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 oder darüber angesetzt werden.

Gerade im Filesharing, wo es sich abzeichnet, dass es gewisse Abmahnzyklen gibt, kann dies durchaus von Bedeutung sein. Auch aus einschlägigen Foren kann entnommen werden, dass sich ein Abmahnzyklus bildet, wenn viele Verletzer am gleichen Tag angeschrieben und am gleichen Tag die Verletzung begangen haben. Eine Einzelfallbetrachtung kann dann durchaus weiterhelfen.