Gerade dann, wenn man im Internet eine Rechtsverletzung begangen hat oder oder eine Rechtsverletzung vorgeworfen wird, liegt es auf der Hand, dass man sich im Internet über die Thematik informieren will.Im Bereich Filesharing wird man bei einer Google-Suche auch schnell fündig. Allerdings sollte man bei der Sammlung von Informationen über den Bereich Abmahnung nach Filesharing, Nutzung von Tauschbörsen oder im allgemeinen über Urheberrechtsverletzungen bei dem Download und Upload über P2P-Netzwerke sehr vorsichtig sein.
Nur Informationen, welche von fackundigen Personen auf deren Richtigkeit geprüft sind, können letzendlich tatsächlich dazu dienen, zu erfahren, was verboten ist bzw. was man nach einer Abmahnung unternehmen sollte. Da wegen der fehlenden Einzelfallbetrachtung bei allgemeine Informationen nahezu unmöglich, eine Vorgehensweise im Streitfall anzuraten, wird man bei seriösen Informationen auch keine umfangreichen verbindlichen Angaben erwarten können. Nur im Rahmen der EInzelfallprüfung kann entschieden werden, was tatsächlich im Falle einer ,insbesondere durch Abmahnung, geahntete Rechtsverletzung zu tun ist.
Natürlich muss an dieser Stelle vor der Nutzung von Tauschbörsen abgeraten werden. Dies ist aber keine Einzelfallbetrachtung, sondern zeigt einfach, dass die Nutzung grundsätzlich rechtswidrig sein wird, da die Dateien, bis auf sehr seltene Ausnahmen, urheberrechtlich geschützt sind. Lediglich bei „lizenzfreien“ Dateien könnte eine Tauschbörsennutzung erlaubt sein. Aber wer will schon nicht geschützte Dateien tauschen, wenn diese eventuelle vom Anbieter frei auf dessen Homepage zum Donwload angeboten werden.
Es gibt unzählige seriöse und fachkundige Informationen im Netz. Neben Anwaltsseiten werden auch bei Verbraucherzentralen und Vereinen fachkundige Informationen bereit gehalten. Besondere Vorsicht sollte man aber in Blogs und Foren walten lassen. Natürlich gibt es auch bei Comunity-Seiten viele seriöse Informationen. Allerdings kann man dies nicht für alle Seiten sagen. Besonders nicht moderierte Blogs und Foren sind dahingehend inhaltlich genau zu prüfen. In einigen dieser Kommunikationsplattformen fällt auf, dass das Problem einfach nur verharmlost wird. Auf die Spitze getrieben ließt man aus den Beiträgen häufig folgendes Ergebnis heraus: „Der böse Rechteinhaber mahnt den armen Raubkopierer ab.“ Es gibt dann oft den Ratschlag, eine Abmahnung möglichst zu ignorieren. Oder es wird mitgeteilt, dass der Rechteinhaber doch gar kein Recht habe, abzumahnen. Weiter ließt man, dass auch eine Zahlung nicht beansprucht werden dürfe, da es sich um Maßenabmahnungen handelt.
Die Beispiele bringen zum Ausdruck, dass die Informationsbeschaffung durchaus schwierig ist. Kurz zusammengefasst wird man sagen können, je vorteilhafter die Meinungen bezüglich der rechtlichen Chancen für den Abgemahnten sind, umso gefährlicher werden sie für den Abgemahnten.
Vorsicht – Das Ignorieren einer Abmahnung kann wesentlich teurer werden !!!
In einigen Foren fällt auf, dass dort wirklich von einigen Abgemahnten ein sehr sonnoges Bild gemalt wird. Abgemahnte, welche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, werden nahezu verbal verlacht. Manche gehen dabei frech und allwissend vor. Auffällig ist dann auch, dass diese ganzen allwissenden Abgemahnten offensichtlich immer Glück hatten und nie ein gerichtliches Verfahren erlebt haben. Natürlich gibt es auch Einzelfälle, die mit dem ignorieren durchgekommen sind. Es ist aber einfach davon auszugehen, dass die vorher so „schlauen“ Abgemahnten sich im Falle einer gerichtlichen Verfolgung kaum outen werden. Sie erscheinen einfach nicht mehr im Forum. Daher gibt es nach Außen betrachtet „fast nur glückliche Abgemahnte“ in den Foren und Blogs.
Abschließend sei zu sagen, dass ein Vielzahl von Informationen im Internet durchaus dazu geeignet sind, sich ein erstes Bild über die Thematik zu verschaffen. Häufig werfen sie auch bei dem Abgemahnten zusätzliche Fragen auf. Diese können dazu dienen, ein weiteres Vorgehen zu planen. Letztendlich ist aber eine anwaltliche Beratung unter Betrachtung des Einzelfalls anzuraten. Viele fachkundige Kollegen werden, wie es auch in unserer Kanzlei üblich ist, bereits in einem ersten unverbindlichen Telefongespräch Hinweise, Risiken und Chancen aufzeigen.
Scheuen Sie sich daher nicht, unverbindlich bei uns anzurufen.