Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, die Wiederholungsgefahr für ein rechtswidriges Handeln für die Zukunft auszuschließen. Häufig kommt die strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Rechtverletzungen im Internet zur Anwendung. Begeht ein Internetnutzer eine Verletzungshandlung, zum Beispiel Filesharing, Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen, hat der Rechteinhaber den Anspruch auf Unterlassung. In diesem Fall kann er den Verletzer abmahnen. In der Abmahnung wird dem Abmahnungsempfänger mitgeteilt, welche Rechtsverletzung er begangen hat. Darüber hinaus wird er aufgefordert, die Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen und dazu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Diese Vorgehensweise durch den Rechteinhaber führt bei Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu, dass der Unterlassungsanspruch nicht gerichtlich, vor allem im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, geltend gemacht werden muss. Auch für den Verletzer dient die strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Regel dazu, dass die Angelegenheit ohne weitere Kosten zum Abschluss gebracht werden kann. Wirksam ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung allerdings nur, wenn sie inhaltlich dem Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers genügt. Darüber hinaus muss sich der Verletzer in der Erklärung zur Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe für eine Zuwiderhandlung verpflichten.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung kann modifiziert werden. Das heißt, die meist der Abmahnung beiliegende vorformulieret strafbewehrte Unterlassungserklärung kann geändert werden. Dabei ist aber zu beachten, dass der Erklärungsinhalt dem Unterlassungsanspruch entsprechen muss. Darüber hinauf darf die Vertragsstrafe nicht zu weit gekürzt werden. Ca. 5000,00 Euro haben sich eingebürgert. In vielen Fällen macht es Sinn, bezüglich der Vertragsstrafe den so genannten „Hamburger Bauch“ anzuwenden, welcher keine betragsmäßig statische, sondern gleitende Vertragsstrafe beinhaltet und eine gerichtliche Prüfung der Höhe ermöglicht.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Unterlassungserklärung vollständig und vollumfänglich ist. Muster einer strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche häufig in Foren angeboten werden, sind mit größter Vorsicht zu genießen. Denn letztendlich kann die Ausgestaltung der strafbewehrten Unterlassungserklärung nur an Hand des Einzelfalles erfolgen.
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veröffentlicht bei www.booqmarks.de am 07.09.2009
als Artikel: „strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnung bei Filesharing“