Eine Pflicht zur Benutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt es grundsätzlich im Internet nicht. Insbesondere aber bei Internetshops sollte man die Nutzung von AGB durchaus in Betracht ziehen. Da der gewerbliche Anbieter vor allem im Shop (Onlineshop) eine Vielzahl von Pflichtangaben (so auch eine Widerrufsbelehrung) machen muss, ist es meist übersichtlicher, diesen Pflichtangaben durch AGB eine vernünftige Ordnung zu geben. Hierher gehören z.B. die Pflichtangaben, wie der Vertrag zustande kommt, wie die genauen Konditionen der Lieferung sind, die Gesamtpreisangabe und die Gewährleistungsbedingungen. Korrekte AGB helfen nicht nur die erforderlichen Informationen an den Kunden zu bringen, sondern können auch Abmahnungen verhindern. Denn es hat sich in der Rechtsprechung eine kaum überschaubare Kasuistik entwickelt, was in in AGB erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Verwendet man Regelungen, welche rechtlich zu beanstanden sind, könnte ein Mitbewerber diese fehlerhaften AGB abmahnen. Dies ist regelmäßig mit hohen Kosten und viel Ärger verbunden. Insofern gilt hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht!