Verbraucherrechte

Neben Gesetzen, welche unter den Wettbewerbern gelten, hat der Wettbewerber natürlich auch die Rechte der Verbraucher zu beachten. Natürlich sei an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es bezüglich der Rechte für Verbraucher und Mitbewerber gerade die Überschneidung gibt, dass sich bei Verletzung von Verbraucherrechten gerade häufig ein Abmahnungsgrund für den Mitbewerber ergibt. Der Verbraucher selbst hat keinen direkten Anspruch, dass die Pflichtangaben vollständig erbracht werden. Allerdings können neben dem Mitbewerber auch Verbraucherschutzvereine, Wettbewerbszentralen oder Indutrie – und Handelskammern abmahnen. Fehlen Pflichtangaben, ergeben sich daraus für den Verbraucher vielmehr Rechtsfolgen, welche in der Abwicklung des Vertrages zu suchen sind. Fehlt eine erforderliche Widerrufsbelehrung, hat der Verbraucher dennoch ein Recht zum Widerruf. Das Fehlen ist dabei lediglich für den Anbieter nachteilig, da die Widerrufsfrist nicht beginnt, bevor eine Belehrung erfolgt ist. Von Bedeutung sind darüber hinaus Ansprüche auf Gewährleistung. Grundsätzlich kann die gesetzliche Gewährleistung auch bei gebrauchten Gütern durch gewerbliche Anbieter nicht ausgeschlossen, sondern maximal gekürzt werden. Ein Gewährleistungsausschluss ist dann in der Regel unwirksam. Die Verbraucherschutzvorschriften sind über viele Gesetze verteilt. In neuerer Zeit wurden viele Vorschriften ins Bürgerliche Gesetz Buch (BGB) integriert.