Mehr noch als bei Erhalt einer Abmahnung gilt, dass die Rechtsverletzung sofort zu unterlassen ist. Hierbei geht es auch nicht darum, schnellst möglich zu prüfen, ob eine Verletzung vorliegt oder wie man diese Verletzung unterlassen kann. Sofort bedeutet hier zeitlich gesehen, keine Sekunde mehr verstreichen zu lassen, in welcher die Verletzung weiter besteht oder bestehen kann. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob es überhaupt eine Verletzung gibt oder ob Sie selbst sicher sind, doch keine Verletzung zu begehen. Mit Erhalt der einstweiligen Verfügung kann gegen Sie ein empfindliches Ordnungsgeld und im schlimmsten Fall Ordnungshaft verhängt werden.Unabhängig der Unterlassung selbst, müssen Sie nun prüfen, welche rechtliche Schritte Sie gegebenenfalls einleiten wollen oder müssen. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung kann einerseits im Rahmen eines Widerspruches gegen die Verfügung erfolgen. Es gibt für die Einlegung des Widerspruches grundsätzlich keine gesetzliche Frist. Die Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass ein Widerspruch nach 6 Monaten nach Zustellung der einstweiligen Verfügung verwirkt sein kann, also nicht mehr wirksam eingelegt werden kann. Wird die Frist nicht eingehalten, hat der Antragsgegner aber die Möglichkeit einen Antrag auf Durchführung des Hauptsacheverfahrens zu stellen, in welchem letztendlich ebenfalls geprüft wird, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig war. Das Hauptsacheverfahren dauert allerdings in der Regel wesentlich länger als das Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung.