Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass derzeit ein absolut rechtssicherer Internetauftritt für Verkäufer fast nicht zu erzielen ist. Verschiedene zuständige deutsche Gerichte entscheiden bezüglich der Anforderungen von Angaben teilweise nicht nur unterschiedlich, sondern teilweise gegensätzlich.
Sprich: Ein Gericht fordert in der Widerrufsbelehrung zwingend einen Passus. Diesen Passus hält ein anderes Gericht für einen Verstoß, wenn er in der Belehrung steht. Diese rechtliche Ungewissheit ist sicherlich sehr problematisch und für den Laien nicht nachvollziehbar. Bis zu einer Entscheidung des BGH wird diese Rechtsunsicherheit sicherlich weiter bestehen bleiben. Diese rechtliche Unsicherheit macht natürlich auch uns Anwälten die rechtliche Ausgestaltung und Beratung nicht gerade leichter. Unabhängig davon können gleichwohl die Risiken durch ordnungsgemäße Angaben stark minimiert werden. Es ist davon auszugehen, dass das Risiko fast ausgeschlossen werden kann, wenn sich der vermeintliche Verstoß gerade auf einen dahingehenden in der Rechtsprechung streitigen Punkt beschränkt. Das Risiko ist dann nämlich auch für den vermeintlichen Abmahnenden nicht kalkulierbar.